Steuerstätze und Freibeträge


Steuerklassen und Freibeträge im Erbschafts- und Schenkungsfall Maßgeblich für die Einordnung in eine der drei Steuerklassen ist das Verhältnis des Erwerbers zum Schenker. In Abhängigkeit vom Verwandschaftsgrad werden Freibeträge gewährt. Die Tabelle gibt Ihnen einen groben Überblick. 
 SteuerklasseVerwandschaftsgrad Steuerfrei bis...           
 I 
  • - Ehegatten, eingetragener Lebenspartner
  • - Kinder / Stiefkinder
  • - Enkelkinder / Urenkel
  • - Eltern / Großeltern (im Erbfall
  • 500.000 €
  • 400.000 €
  • 200.000 €
  • 100.000 €
II  
  •  - Eltern / Großeltern (bei Schenkungen)
  • - Geschwister
  • - Nichten / Neffen
  • - Schwiegerkinder
  • - geschiedene Ehepartner
 
  •  20.000 €
 III
  •  - übrige Erwerber
  •  20.000 €
  SteuersätzeDer Steuersatz richtet sich nach der Höhe des veschenkten Vermögens (abzüglich Freibeträgen und Verbindlichkeiten) und der Steuerklasse. 
Steuerpflichtiger Erwerb bis einschließlichSteuersätze in Prozent in der Steuerklasse
  I II III
 75.000 Euro 7 15 30
300.000 Euro 11 20 30
600.000 Euro 15 2530
6.000.000 Euro 19 3030
 13.000.000 Euro 23 35 50
 26.000.000 Euro 27 40 50
 über
 26.000.000 Euro 30 45 50

Steuerstätze und Freibeträge

Steuerklassen und Freibeträge im Erbschafts- und SchenkungsfallMaßgeblich für die Einordnung in eine der drei Steuerklassen ist das Verhältnis des Erwerbers zum Schenker. In Abhängigkeit vom Verwandschaftsgrad werden Freibeträge gewährt. Die Tabelle gibt Ihnen einen groben Überblick.
SteuersätzeDer Steuersatz richtet sich nach der Höhe des veschenkten Vermögens (abzüglich Freibeträgen und Verbindlichkeiten) und der Steuerklasse.