Erbrecht


Die zwei Testamentsgestaltungsformen:
  • Berater Testament
  • Berliner Testament
 Beim Berater Testament wird die erbrechtliche und steuerrechtliche Gestaltung sowie die finanzielle Lage und Vorsorge individuell berücksichtigt. Die Beratung erfolgt nach einer Bestandsaufnahme. Beim Berliner Testament setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerbe ein. Allerdings haben z.B. die Kinder Anspruch auf ihren Pflichtanteil. Die Kinderfreibeträge von je € 400 000,00 gehen beim ersten Erbgang verloren. Die Erbfolge ergibt sich aus dem Gesetz und aus testamentarischen Verfügungen. Jeder hat das Recht, sein Vermögen der Person(en) zu vermachen, welche sein größtes Vertauen hat. Die reduzierten Pflichtteilansprüche bleiben erhalten. Durch eine intelligente Testamentsgestaltung können die Pflichtteilsansprüche bis auf 0,00 € reduziert werden.Sie haben bereits ein Testament!Dann stehen wir Ihnen als Testamentsvollstrecker zur Umsetzung Ihres letzen Willens gerne zur Verfügung. Streitigkeiten unter den Erben sind teuer und zeitaufwendig.Für Alleinstehende übernehmen wir gerne zu Lebzeiten die gesamte Betreuung Ihrer Angelegenheiten. Dies schafft Sicherheit und Beruhigung für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können. Testamentarische Gestaltungen für:
  • Unternehmer
  • behinderte Erben
  • Patchwork-Familien