Internationale Erbschaftsteuer


Wer Vermögen im Ausland hat, sollte sich rechtzeitig über die Höhe der Erbschaftsteuer in dem jeweiligen Land und den Gestaltungsmöglichkeiten informieren. So beträgt z.B. die Erbschaftsteuer in Frankreich bis zu über 60%, in der Schweiz ist die Erbschaftsteuer in den einzelnen Kantonen unterschiedlich geregelt und beträgt im günstigsten Fall € 0,00, Österreich hat vor Jahren die Erbschaftsteuer insgesamt abgeschafft. Besonders ärgerlich ist die Erbschaftsteuer, wenn Sie Vermögen in einem Land haben, mit welchem kein sog. Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Im Gegensatz zum Ertragsteuerrecht hat Deutschland nur mit einigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Ohne Doppelbesteuerungsabkommen wird die Erbschaft in dem jeweiligen Land und in Deutschland fällig. Das aus zu versteuerndem Einkommen geschaffene Vermögen reduziert sich hier schnell um die Hälfte.