Unternehmensnachfolge


Die steuerfreie (85% - 100%) Übertragung von Betriebsvermögen ist auch nach der Erbschaftsteuerreform weiterhin möglich. Allerdings sind hier verschiedene Voraussetzungen über einen Zeitraum bis zu 10 Jahren zu erfüllen. Bei Familienunternehmen kann ein Vorab-Abschlag bis zu 30% vorgenommen werden. Voraussetzung ist eine entsprechende Formulierung im Gesellschaftsvertrag.Hat das Unternehmen zu hohes Verwaltungsvermögen (z.B.: Wertpapiere, Guthaben bei Banken, Kunstgegenstände, usw.)kann die steuerfreie Übertragung des Unternehmens nicht erfolgen.Auch aus Haftungsgründen sollten Sie nicht notwendige Liquidität aus dem Unternehmen nehmen. Die schenkungsteuerfreie Übergabe ist sicherlich ein großer Vorteil. Bitte planen Sie jedoch die notwendige Liquidität ein, wenn die Voraussetzungen nach ein paar Jahren wegfallen sollten. Dann ist eine anteilige Erbschaftsteuer fällig, hierfür haftet auch der/die Schenker.