Steuerstrafrecht und Finanzgerichtsklagen


Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden hat bei uns erste Priorität.Dies lässt sich aufgrund des komplizierten deutschen Steuerrechts nicht immer vermeiden. Nach ergehen eines Steuerbescheides haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Hier überprüft die Finanzverwaltung Ihr eigenes Handeln. Wer kann sich objektiv selber prüfen und gibt einen „Fehler“ zu. Negative Entscheidungen der Finanzverwaltungen können Sie nach erfolglosem Einspruch durch die Finanzgerichte überprüfen lassen. Sie haben die Chance,  die Rechtsauffassung durch das Finanzgericht als neutrale Instanz überprüfen zu lassen. Bevor wir eine Klage einreichen, besprechen wir die möglichen – auch negativen – Folgen ausführlich  mit Ihnen. Beim Steuerstrafrecht geht es nicht nur um die Verfehlung von Steuergesetzen. Neben den Unternehmen wird oft auch die Privatsphäre erheblich belastet.