Umsatzsteuer


Innerhalb der EU gilt neben nationalen Gesetzen insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.Bei Ein- und Ausfuhren aus Drittländern besteht bei entsprechenden Nachweisen Umsatzsteuerfreiheit. SCHWEIZMit der Schweiz wurden Sonderregelungen vereinbart.So können sich schweizer Unternehmen in Deutschland registrieren lassen und erhalten eine Deutsche Umsatzsteuernummer. Der deutsche Unternehmer hat dann einen Vorsteuerabzug oder die Lieferungen sind ganz von der deutschen Umsatzsteuer  befreit.Änderung des Mehrwertsteuerrechts in der Schweiz:Zum 01.01.2018 treten zwei Änderungen des schweizerischen Mehrwertsteuerrechts in Kraft, die auch Auswirkung auf deutsche Unternehmer haben können, die in der Schweiz steuerpflichtige Umsätze erbringen. Registrierungspflicht für ausländische Unternehmer:Unternehmer, die in der Schweiz Umsätze erzielten, mussten sich bislang dort lediglich für umsatzsteuerliche Zwecke registrieren lassen, wenn ihr Jahresumsatz im schweizerischen Staatsgebiet 100.000 CHF überstieg.Ab 01.01.2018 bemisst sich diese Grenze nicht mehr nur nach den in der Schweiz erzielten Umsätzen, sondern nach den weltweit erzielten Umsätzen. Unternehmer, die damit mindestens Umsätze in Höhe von 100.000 CHF erzielen, müssen sich selbst bei nur geringen in der Schweiz steuerbaren Umsätzen dort für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen. SteuersatzsenkungenZum 01.01.2018 reduziert sich der Regelsteuersatz in der Schweiz von 8% auf 7,7%. Der ermäßigte Steuersatz bleibt weiterhin bei 2,5%. Lediglich der Sondersteuersatz für Beherbergungsleistungen reduziert sich ebenfalls auf 3,8% auf 3,7%.