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	<title>Existensgründung Archive - Eventus - Steuerrecht Mannheim</title>
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	<description>Berater im Bereich Steuerrecht, Unternehmensberatung, Erben</description>
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	<title>Existensgründung Archive - Eventus - Steuerrecht Mannheim</title>
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		<title>KfW-Sonderprogramm bis Jahresende verlängert und angepasst</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ew]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Mar 2021 11:00:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Existensgründung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesregierung und die KfW verlängern das KfW-Sonderprogramm bis zum 31. Dezember 2021 und erhöhen zum 1. April 2021 die Kreditobergrenzen. Dies haben die Bundesminister Scholz und Altmaier heute bekanntgegeben.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://eventus-steuern.com/kfw-sonderprogramm-bis-jahresende-verlaengert-und-angepasst/">KfW-Sonderprogramm bis Jahresende verlängert und angepasst</a> erschien zuerst auf <a href="https://eventus-steuern.com">Eventus - Steuerrecht Mannheim</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bundesregierung und die KfW verlängern das KfW-Sonderprogramm bis zum 31. Dezember 2021 und erhöhen zum 1. April 2021 die Kreditobergrenzen. Dies haben die Bundesminister Scholz und Altmaier heute bekanntgegeben.</strong></p>
<p>Das KfW-Sonderprogramm ist am 23. März 2020 gestartet und hat in einem Jahr Unternehmensfinanzierungen in Höhe von insgesamt 49 Milliarden Euro zur Abfederung der Corona-Krise vergeben, vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen, so die Minister.</p>
<p><strong>Die Änderungen im Überblick:</strong></p>
<p>1. KfW-Sonderprogramm inklusive des KfW-Schnellkredits wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert; bislang war es bis zum 30. Juni 2021 befristet.</p>
<p>2. Im KfW-Sonderprogramm stehen Unternehmen künftig deutlich höhere maximale Kreditbeträge für Kleinbeihilfen zur Verfügung.</p>
<p>Im <strong>KfW-Schnellkredit</strong> betragen die Kreditobergrenzen künftig</p>
<ul>
<li>für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Mio. Euro (bisher 800.000 Euro),</li>
<li>für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Mio. Euro (bisher 500.000 Euro),</li>
<li>für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 Euro (bisher 300.000 Euro).</li>
</ul>
<p>Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.</p>
<p>Im <strong>KfW-Unternehmerkredit</strong> und <strong>ERP-Gründerkredit</strong> mit Laufzeiten von mehr als 6 Jahren werden die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro erhöht.</p>
<p>3. Die Maßnahmen werden von der KfW zum 1. April 2021 umgesetzt.</p>
<p>Die KfW-Corona-Hilfe steht Unternehmen zur Verfügung, die den Vorgaben des „Temporary Framework“ entsprechend nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.</p>
<p><em>(KfW / STB Web)</em></p>
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		<item>
		<title>Härtefallhilfen als Ergänzung zu den bisherigen Unternehmenshilfen beschlossen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ew]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Mar 2021 13:56:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Existensgründung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bund und Länder haben sich am 18. März 2021 auf die Ausgestaltung von Härtefallhilfen geeinigt. Diese ergänzen die bisherigen Unternehmenshilfen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bund und Länder haben sich am 18. März 2021 auf die Ausgestaltung von Härtefallhilfen geeinigt. Diese ergänzen die bisherigen Unternehmenshilfen.</strong></p>
<p>Die Härtefallhilfen sollen es den Ländern ermöglichen, diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden umfassenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, deren wirtschaftliche Existenz aber infolge der Corona-Pandemie bedroht wird.</p>
<p><strong>Höhe und Förderzeitraum</strong></p>
<p>Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, d. h. insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Der Förderzeitraum ist der 1. März 2020 bis 30. Juni 2021.</p>
<p><strong>Antragsberechtigung</strong></p>
<p>Zugang zu den Härtefallhilfen haben grundsätzlich Unternehmen und Selbstständige. Das jeweilige Bundesland legt die zu erbringenden Angaben zur Antragsberechtigung des Antragstellenden in Anlehnung an die Überbrückungshilfen III fest. Die Angaben umfassen ablehnende Bescheide bisheriger Förderanträge bzw. die Darlegung der Gründe für die fehlende Antragsberechtigung in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern.</p>
<p><strong>Antragstellung und -bewilligung</strong></p>
<p>Die Antragstellung erfolgt bei den Ländern und grundsätzlich über „prüfende Dritte“, also beispielsweise über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die zuständige Bewilligungsstelle der Länder entscheidet über die Art und Höhe der Hilfe in eigener Regie unter Billigkeitsgesichtspunkten im Rahmen der verfügbaren Mittel. Jedes Land richtet dazu einen geeigneten Entscheidungsmechanismus, beispielsweise eine „Härtefallkommission“ ein. Die Bewilligung durch die zuständigen Stellen muss beihilferechtskonform erfolgen.</p>
<p><em>(BMF / STB Web)</em></p>
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		<title>30 Prozent der jungen Selbstständigen mit Existenzsorgen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ew]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Mar 2021 14:35:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Existensgründung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Junge Selbstständige, die erst kurze Zeit am Markt sind, leiden unter der Corona-Krise besonders stark. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von KfW Research in Kooperation mit der Gründerplattform.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Junge Selbstständige, die erst kurze Zeit am Markt sind, leiden unter der Corona-Krise besonders stark. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von KfW Research in Kooperation mit der Gründerplattform.</strong></p>
<p>Seit Ausbruch der Krise haben 40 Prozent der befragten Selbstständigen mehr als die Hälfte ihrer Umsätze verloren. Aufgrund der coronabedingten Einbußen halten es 30 Prozent der Befragten mindestens für wahrscheinlich ihre berufliche Selbstständigkeit aufgeben zu müssen. Ebenso viele mussten aufgrund der Krisenauswirkungen ihren Lebensstandard sehr stark einschränken. Anders als im etablierten Mittelstand, hat die Krise bei den jungen Selbstständigen für Frauen häufiger negative Auswirkungen.</p>
<p><strong>Kontaktbeschränkungen und Kundenzurückhaltung<br />
</strong></p>
<p>Die Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung treffen die jungen Selbstständigen unterschiedlich hart. Knapp die Hälfte (49 Prozent) gibt an, dass für sie die offiziellen Kontaktbeschränkungen geschäftlich besonders gravierende Folgen haben. Für 41 Prozent ist außerdem eine „freiwillige“ Kundenzurückhaltung, etwa wegen Ansteckungssorgen, problematisch. Ein Drittel der jungen Selbstständigen sind von angeordneten Betriebsschließungen besonders betroffen.</p>
<p><strong>Markanter Unterschied zwischen Männern und Frauen</strong></p>
<p>Es zeigt sich dabei ein markanter Unterschied zwischen Männern und Frauen: für 41 Prozent der selbstständigen Frauen waren „Shutdowns“ besonders geschäftsschädigend, aber nur für 27 Prozent der Männer. Dieser Unterschied ist vor allem durch die Branchenstruktur zu erklären. Die antwortenden Frauen sind häufiger in Branchen aktiv, die von coronabedingten Einschränkungen stärker betroffen sind, wie etwa die Gastronomie, das Gesundheits- und Sozialwesen sowie das Kunst-, Kultur- und Kreativgewerbe. Hingegen hatten Eindämmungsmaßnahmen beispielsweise auf den IT-Sektor mit seinem hohen Männeranteil kaum Auswirkungen.</p>
<p><em>(KfW / STB Web)</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://eventus-steuern.com/30-prozent-der-jungen-selbststaendigen-mit-existenzsorgen/">30 Prozent der jungen Selbstständigen mit Existenzsorgen</a> erschien zuerst auf <a href="https://eventus-steuern.com">Eventus - Steuerrecht Mannheim</a>.</p>
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		<title>Mehrheit will nicht ins Großraumbüro zurück</title>
		<link>https://eventus-steuern.com/mehrheit-will-nicht-ins-grossraumbuero-zurueck/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[ew]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Mar 2021 14:35:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Existensgründung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vier von zehn Büroarbeitern bevorzugen nach der Pandemie einen festen Arbeitsplatz im Einzelbüro, ins Großraumbüro will kaum jemand. Jeder Achte möchte künftig ausschließlich im Homeoffice oder mobil arbeiten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://eventus-steuern.com/mehrheit-will-nicht-ins-grossraumbuero-zurueck/">Mehrheit will nicht ins Großraumbüro zurück</a> erschien zuerst auf <a href="https://eventus-steuern.com">Eventus - Steuerrecht Mannheim</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>In der Corona-Krise sind Millionen Berufstätige ins Homeoffice gewechselt, aber wie sieht die Zukunft der Arbeitswelt nach der Pandemie aus? Ein Großteil möchte künftig wieder einen festen Arbeitsplatz in den Büroräumen des Arbeitgebers haben. Und das am liebsten in einem Einzelbüro.</strong></p>
<p>Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 1.502 Erwerbstätigen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Demnach möchten rund vier von zehn Berufstätigen (38 Prozent), die zumindest teilweise vom Schreibtisch aus arbeiten, einen festen Arbeitsplatz in einem Einzelbüro. In dieser Präferenz sind sich alle einig – egal ob in der freien Wirtschaft, im öffentlichen Dienst oder als Beamter. Jeder vierte Berufstätige (27 Prozent) wünscht sich einen festen Arbeitsplatz in einem Mehrpersonenbüro mit zwei bis vier Mitarbeitern.</p>
<p>In ein Großraumbüro mit fünf oder mehr Kollegen will dagegen kaum noch jemand (1 Prozent). Jeder Sechste (17 Prozent) möchte am Shared Desk arbeiten und seinen Arbeitsplatz im Unternehmen frei wählen. 2 Prozent wollen ihren Arbeitsplatz in Co-Working-Spaces verlegen. Ganz auf den klassischen Büroarbeitsplatz verzichten und ausschließlich im Homeoffice oder mobil arbeiten möchte jeder Achte (12 Prozent). Am größten ist der Homeoffice-Wunsch bei den 16- bis 29-Jährigen (15 Prozent), während sich das in der Generation 50 Jahre und älter nur 7 Prozent vorstellen können.</p>
<p><em>(Bitkom / STB Web)</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>30 Prozent der Beschäftigten mindestens teilweise im Homeoffice</title>
		<link>https://eventus-steuern.com/30-prozent-der-beschaeftigten-mindestens-teilweise-im-homeoffice/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[ew]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Mar 2021 14:37:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Existensgründung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Einer Studie des ifo Instituts zufolge arbeiteten im Februar 2021 rund 30 Prozent der Beschäftigten mindestens teilweise im Homeoffice. Das Potenzial läge jedoch bei 56 Prozent. Der Anteil der Firmen, die Homeoffice nutzten, lag bei 81 Prozent.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://eventus-steuern.com/30-prozent-der-beschaeftigten-mindestens-teilweise-im-homeoffice/">30 Prozent der Beschäftigten mindestens teilweise im Homeoffice</a> erschien zuerst auf <a href="https://eventus-steuern.com">Eventus - Steuerrecht Mannheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Einer Studie des ifo Instituts zufolge </strong><strong>arbeiteten im Februar 2021 rund 30 Prozent der Beschäftigten mindestens teilweise im Homeoffice. Das Potenzial läge jedoch bei 56 Prozent. Der Anteil der Firmen, die Homeoffice nutzten, lag bei 81 Prozent.</strong></p>
<p>Die Firmen und die Mitarbeiter würden das Potenzial bei weitem nicht ausschöpfen, so die Schlussfolgerung der ifo-Forscher*innen. Die im Januar beschlossene Pflicht der Firmen zum Homeoffice, um die Corona-Ansteckungen zu verringern, sei deshalb bislang zum Teil verpufft.</p>
<p>Die Arbeit zuhause könnte mit Anreizen für beide Seiten attraktiver gemacht werden, etwa durch Belegungsobergrenzen für Büros oder durch stärkere steuerliche Anreize für potenzielle Heimarbeiter*innen. Aktuell kann man 5 Euro pro Tag und höchstens 600 Euro steuerlich absetzen. &#8222;Dies ist nur zur Entlastung bei den Kosten gedacht, nicht aber als Anreiz&#8220;, sagt ifo-Forscher Jean-Victor Alipour.</p>
<p>Der Dienstleistungssektor verzeichnet mit 40 Prozent den größten Anteil an Beschäftigten im Homeoffice. Im Großhandel sind es 24 Prozent, in der Industrie knapp 22 Prozent, auf dem Bau gut 10 Prozent und im Einzelhandel knapp 10 Prozent.</p>
<p>Ein weiteres Ergebnis der Studie: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben wesentlich weniger auf Homeoffice umgestellt als Großunternehmen. So arbeitet in der Industrie offenbar fast ein Drittel der Beschäftigten in Großunternehmen aktuell von zu Hause, während es bei den KMU nur knapp ein Viertel tut.</p>
<p><em>(ifo / STB Web)</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://eventus-steuern.com/30-prozent-der-beschaeftigten-mindestens-teilweise-im-homeoffice/">30 Prozent der Beschäftigten mindestens teilweise im Homeoffice</a> erschien zuerst auf <a href="https://eventus-steuern.com">Eventus - Steuerrecht Mannheim</a>.</p>
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